AGB
1. Für alle Anzeigenaufträge gegenüber des Magazins »lebenslust:gö« gelten ausschließlich die nachstehenden »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« und die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sowie besondere schriftlich getroffene Vereinbarungen, auch wenn der Besteller die Gültigkeit dieser Bedingungen ausdrücklich ausschließt und wir nicht widersprechen.2. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung zum Zwecke der Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift.
3. Anzeigenaufträge sind, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der in Nr. 3 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein von ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswerkes fortsetzt.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Wirksamkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Beilagen- und Onlineaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen bis zum jeweils laut Mediadaten bestimmten Zeitpunkt ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige im Rahmen der durch die Druckunterlage gegebenen Möglichkeiten und etwaiger bei Vertragsabschluss benannter drucktechnischer Toleranzen.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung des Verlages ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger schuldhafter Handlung des Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus nicht für grobe Fahrlässigkeiten von Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeiten dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen und offensichtliche Mängel müssen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Werbeträgers, in dem die Anzeige gedruckt ist, geltend gemacht werden. Ist ein Anzeigenauftrag telefonisch erteilt worden und ist der Inhalt der veröffentlichten Anzeige identisch mit dem am Telefon aufgenommenen Anzeigeninhalt, so hat der Verlag eine Diskrepanz mit einem anderen, vom Auftraggeber gewünschten Inhalt nicht zu vertreten.
11. Kontrolldrucke werden auf Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Kontrollabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Kontrollabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so ist der Verlag berechtigt, die Größe, unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen des Auftraggebers, festzulegen.
12. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass Inhalt und Gestaltung seiner Werbung den gesetzlichen, insbesondere den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Der Auftraggeber stellt den Verlag frei von jeglichen Ansprüchen Dritter egal aus welchem Rechtsgrunde.
13. Kann der Anzeigenauftrag aus einem von dem Auftraggeber zu vertretenden Umstand nicht durchgeführt werden oder kündigt er den Vertrag vor Durchführung, so ist der Verlag berechtigt, den vereinbarten Anzeigenpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Für diesen Fall werden die ersparten Aufwendungen vom Verlag pauschaliert, wobei dem Auftraggeber das Recht eingeräumt wird, im Einzelfall den Nachweis zu führen, dass die Summe der ersparten Aufwendungen höher als der pauschalierte Betrag ausgefallen ist.
14. Bei Zahlungsverzug gemäß § 284 III BGB oder Stundung werden Zinsen mindestens in Höhe von 8% über dem jeweils von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten, gültigen Basiszinssatz gemäß §288, I BGB , sowie der Einziehungskosten berechnet. Darüber hinaus ist der Verlag berechtigt, im Einzelfall stattdessen den ihm nachweislich entstandenen Zinsverlust geltend zu machen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne das hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat derAuftraggeber zu bezahlen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Göttingen, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht.
17. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen gilt diejenige Vertrags- bestimmung als vereinbart, die gesetzlich zulässig ist und der unwirksamen Vertragsbestimmung am nächsten kommt.